Wichtige Informationen zur Beitragsentrichtung und Erlangung des Spielrechtes

1. Beitragszahlung:

Der Jahresbeitrag (ggf. anteilig) und die Aufnahmegebühr sind im Jahr des Eintritts innerhalb von zwei Wochen nach dem Vereinseintritt auf das

Jugendkonto (Spieler*innen der Jugendabteilung): IBAN: DE09 1001 0010 0447 4481 01
Erwachsenenkonto (Spieler*innen der Erwachsenenabteilung): IBAN: DE38 1001 0010 0189 5301 08

zu überweisen. Sie können uns auch eine Einzugsermächtigung (Lastschriftverfahren) für die Beiträge/Gebühren erteilen. Das Lastschriftverfahren sichert Ihnen eine pünktliche Zahlung.

2. Passbild/Selfie:

Wir benötigen im Folgenden ein Passbild (ein Selfie reicht) zur Anmeldung des Spielrechts beim Berliner-Fußball-Verband. Der Veröffentlichung (Fussball.de, FuPa.net, Vereinshomepage) kann an entsprechender Stelle zugestimmt, oder widersprochen werden. Der Veröffentlichung kann in der Folge aber auch jederzeit per Mail widersprochen werden.

3. Personalausweis / Pass / Geburtsurkunde:

Sollte dies eine Erstanmeldung in einem Berliner Verein sein, benötigen wir im Original die Geburtsurkunde und den Pass bzw. den Personalausweis. Wir fertigen eine Kopie an und beglaubigen diese für den Berliner-Fußball-Verband (BFV).
Wenn jemand zuletzt im Ausland gespielt hat, gelten besondere Meldebestimmungen des Berliner Fußball-Verbandes. Die Spielberechtigung wird über den DFB beantragt, dies kann länger dauern.

4. Abmeldung (alter Verein):

Bei einem Vereinswechsel ist uns die Online-Abmeldung oder eine andere schriftliche Austrittsbestätigung des bisherigen Vereines vorzulegen. Liegen diese nicht vor, bitte das Austritts-Schreiben, wenn möglich mit Nachweis (Einschreiben-Rückschein), vorlegen. Ohne diese Unterlagen kann keine Anmeldung beim BFV erfolgen.

5. Quittung- bzw. Zahlungsnachweise offener Mitgliedsbeiträge:

Offene Forderungen (im Jugendbereich oft Sportmaterial), die der abgebende Verein in seiner Abmeldung online vermerkt hat, müssen beglichen/abgegeben worden sein, bevor wir eine Anmeldung beim Berliner Fußball-Verband vornehmen können. Am besten sollte man sich diese quittieren lassen, da eine Quittung (in voller Höhe) bei der Anmeldung als Nachweis akzeptiert wird.

6. Hinweise zum Lastschriftverfahren:

Der Verein beauftragt die Firma ClubCollect mit dem Zahlungseinzug und dem Rechnungsversand. Rücklastschriften, z.B. durch fehlende Deckung des Bankkontos, sorgen für eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. EUR 12,50.
Der Beitragseinzug geschieht in der Regel bei Fälligkeit des Jahresbeitrages im Monat März, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben.
Angesichts des Aufwands und der Bankkosten für Rücklastschriften und zur Vermeidung der Bearbeitungsgebühr bitten wir Sie im Falle einer Reklamation, der Lastschrift nicht zu widersprechen. In einem solchen Fall möchten wir Sie bitten, mit uns Kontakt aufzunehmen. Eine berechtigte Rückabwicklung Ihrer Zahlung erfolgt nach Kontaktaufnahme und Abstimmung mit dem/r Schatzmeister*in bzw. der Jugend-Geschäftsstelle durch Rücküberweisung, Änderung des entsprechenden Betrages, oder durch Gutschrift.
Bei Neueintritten nach dem 01.03. bitten wir den fälligen Jahresbeitrag (plus Aufnahmegebühr) innerhalb von zwei Wochen nach Vereinseintritt bzw. Rechnungsstellung auf das entsprechende Konto (siehe 1. Beitragszahlung) zu überweisen. Soweit uns eine Einzugsermächtigung vorliegt, zieht ClubCollect den Beitrag zeitnah ein.

7. Beitragshöhe

a) Der Mitgliedsbeitrag ist in der Satzung festgehalten und wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

b) Der ermäßigte Jahresbeitrag gilt für:
– Vereinsmitglieder, die dauerhaft nicht mehr aktiv sind (BFV-Status: Passiv)

– dauerhaft verletzte Spieler*innen – als dauerhaft gilt ein Zeitraum ab 3 Monaten

– dauerhaft im Ausland befindliche Spieler*innen – als dauerhaft gilt ein Zeitraum ab 3 Monaten

8. Kündigung:

Gem. § 8 der Satzung ist die Kündigung der Mitgliedschaft mit einer Frist von drei Monaten nur zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres möglich. Zuviel gezahlte Beiträge werden bei fristgerechter Kündigung zurückgezahlt. Bitte ggf. vermerken, dass man beabsichtigt, bis zum Ende der Mitgliedschaft weiter für den Verein spielen, da ansonsten die Abmeldung vom Spielbetrieb innerhalb von 14 Tagen nach Austritt erfolgen muss und das Spielrecht erlischt.

Steglitzer Fußball-Club Stern 1900 e.V.
Der Vorstand

Stand: 27.10.2023

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