Zur Pokal-Begegnung SFC Stern 1900 gegen VSG Altglienicke nächsten Mittwoch, 23.2.22

Christoph LehnerVereinsmitteilung


Das Spiel findet wie angesetzt statt.


Dennoch möchten wir hiermit informieren, dass das Sportgericht diese Spielverlegung als an sich *inkorrekt* beurteilt hat. Im folgenden die Mitteilung im Wortlaut:


Der Einspruch des Vereins SFC Stern 1900 war frist-, formgerecht und erfolgreich, da er auch begründet ist. Somit war dem Einspruch stattzugeben, die Ab- bzw. Neuansetzung des Pokalspieles hätte so nicht durchgeführt werden dürfen. Es gibt für eine Spielwertung für einen der beiden beteiligten keine rechtliche Grundlage, da es einzig eine Fehlhandlung des Staffelleiters der AOK Pokalrundes des BFV gewesen ist.Gemäß der Hygienebestimmungen und den Vorgaben für den Spielbetrieb für den BFV ist, wie folgt vorzugehen: im Falle von positiv auf Covid-19-SARS-Cov-2 getesteten und/oder sich in behördlichangeordneter Quarantäne befindlichen Spieler gilt ergänzend folgendes: Dem Antrag auf Spielumlegung wird stattgegeben, wenn mehr als 4 Spieler auf dem Großfeld bzw. mehr als 2 Spieler auf dem Kleinfeld gleichzeitig in einer Mannschaft positiv auf Covid-19-SARSCov- 2 getestet worden sind oder sich in behördlich angeordneter Quarantäne befinden. Eine Zustimmung des Spielpartners ist nicht erforderlich. Diese Vorgaben für den Spielbetrieb innerhalb des BFV hat der Staffelleiter J. Gaertner nicht befolgt. Es wurde festgestellt, dass es sich bei den positiv getesteten Personen der VSG nicht um Spieler, sondern um drei Trainer der Mannschaft gehandelt hat. Somit hätte die Ab- und Neuansetzung durch den SK J. Gaertner so nicht durchgeführt werden dürfen.


So der Wortlaut, leider erwachsen daraus aber keine konkreten Konsequenzen.